Wie können wir Sie unterstützen?

Die Beantragung der Hilfen zur Erziehung erfolgt beim Kreisjugendamt Sonneberg, das daraufhin über die Gewährung der Hilfen entscheidet. Gemeinsam mit der Familie und der Sozialpädagogischen Familienhilfe wird ein Hilfeplan erstellt. In diesem werden die Aufgaben und Ziele der Zusammenarbeit festgelegt.

Diese ambulanten Maßnahmen sind kostenlos und beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. die Familie muss bereit sein, sich auf diese Hilfeformen einzulassen.
 

Sozialpädagogischer Familienhilfe – SPFH § 31 SGBVIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe für Familien, die bedingt durch aktuelle aber auch chronische Krisen und Belastungssituationen ihren Erziehungsaufgaben nicht gerecht werden können bzw. damit überfordert sind.
Durch Betreuung und Begleitung soll den Familien geholfen werden, ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen zu meistern, sowie ihren Erziehungsaufgaben gerecht zu werden. Die Familien erfahren Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Ämtern und Institutionen.
Das Hauptanliegen unserer Arbeit besteht darin, gemeinsam mit den von uns betreuten Familien neue Strategien zur Lebensbewältigung zu entwickeln. Dabei soll die Eigenverantwortlichkeit der Menschen gestärkt und gefördert werden.
 

Erziehungsbeistand § 30 SGBVIII

Die Erziehungsbeistandschaft hat das Ziel, das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten zu unterstützen sowie den Heranwachsenden in seiner Verselbständigung zu fördern. Dies geschieht unter Einbeziehung der Eltern und des sozialen Umfeldes (z.B. Schule, Lehrstelle u. a.).
Die Hilfe wird für Heranwachsende bis zum Alter von 18 Jahren gewährt. In Ausnahmefällen ist sie auch darüber hinaus möglich.

Unsere Methoden:

Die Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft sind intensive Formen ambulanter Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Jugendhilfe.
Sozialpädagogische Familienhilfe ist verankert im § 31 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGBVIII) und wird gemäß §27 KJHG gewährt, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe befindet sich seit 1997 in Trägerschaft des Diakoniewerkes der Super- intendentur Sonneberg e.V..

 

Unsere Anschrift:

Sozialpädagogische Familienhilfe

Marienstraße 6 a
96515 Sonneberg

    Unsere Mitarbeiterinnen:

    Sabine Rauscher
    Diplom-Pädagogin

    Nicole Fleischmann
    Diplom-Pädagogin
      





Telefon
0 36 75 / 80 39 00

Fax
0 36 75 / 42 24 70

 

eMail:
familienhilfe.son@diakoniewerk-son-hbn.de

 

Sozialpädagogische Familienhilfe

 

 

 

 

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