Anschrift des Trägers:
Diakoniewerk der Superintendenturen
Sonneberg und Hildburghausen/Eisfeld e. V.
Köppelsdorfer Straße 157
96515 Sonneberg
Zentraler Ansprechpartner:
Maria Rothacher
Mobil: 01520 1609827
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Standort Sonneberg:
Linda Trebes
Mobil: 0173 3972443
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Standort Hildburghausen:
Marie-Theres Böttcher
Mobil: 0173 1662231
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Das Angebot des Ambulant betreuten Wohnens gilt für die Landkreise Sonneberg und Hildburghausen.
Termine nur nach Vereinbarung.
Begriffsklärung
Ambulant betreutes Wohnen ist ein Angebot für Menschen, die aufgrund einer seelischen Erkrankung, geistigen Behinderung oder Suchterkrankung Hilfe zur selbstständigen Lebensführung wünschen und benötigen. Auf diese Weise sollen sowohl ihre persönliche Situation als auch ihre Kompetenzen verbessert werden, damit sie trotz eines bestimmten Hilfebedarfs möglichst dauerhaft eigenständig wohnen können und die Betreuung in einem Wohnheim vermieden bzw. hinausgezögert wird.
Der Weg zur Hilfe
Über das örtliche Sozialamt erfolgt ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz. Im persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter wird festgestellt, welche Unterstützung benötigt wird und ob das ABW die richtige Form der Hilfe ist. Ist dies der Fall, wird in enger Zusammenarbeit mit dem Betroffenen ein individueller Teilhabeplan erstellt, aus dem Art und Umfang der Unterstützung hervorgehen.
Darüber hinaus werden im Rahmen einer Einkommens- und Vermögensprüfung der Anspruch auf finanzielle Unterstützung festgestellt sowie durch eine amtsärztliche Stellungnahme seitens des Gesundheitsamtes die gesundheitlichen Voraussetzungen für Inanspruchnahme der Hilfe geprüft.
Grundsätzliches
Das Mindestalter für Inanspruchnahme des ABW beträgt 18 Jahre. Der Betroffene hat bereits eine eigene Wohnung oder möchte eine eigene Wohnung beziehen. Der Wohnsitz muss sich im Landkreis des jeweiligen Standortes befinden. Ein gewisses Maß an Selbstständigkeit sowie der Wille, sich helfen zu lassen, werden vorausgesetzt.
Unsere Aufgaben
Wir bieten Hilfe in Form von Hausbesuchen, Gesprächen, Telefonaten, Einzel- und Gruppenaktivitäten, Assistenz, Begleitung und Förderung an. Hierbei wird individuell nach den Wünschen und Fähigkeiten des Betroffenen gehandelt. Die aktuelle Situation sowie der gesundheitliche Zustand stehen dabei stets im Mittelpunkt.
Zusätzliche Betreuungsleistung
Für weitergehende Hilfen und Angebote können Sie unseren familienunterstützenden Dienst FUD in Anspruch nehmen.